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 Informationen zur Heizungsförderung
Am 29.12.2023 wurde die reformierte Förder­richtlinie „Bundes­förderung für effiziente Gebäude – Einzel­maß­nahmen“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die neue Förderung wird stufen­weise im Jahr 2024 starten. Privat­personen, die Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen , können voraussichtlich ab dem 27.02.2024 einen Antrag auf die neue Heizungs­förderung stellen. Dafür steht ein Zuschuss sowie zusätzlich ein zins­günstiger Ergänzungs­kredit f ür energetische Einzel­maßnahmen zur Verfügung. Der Ergänzungs­kredit ist nur in Kombination mit einer Zuschuss­zusage der KfW für die Heizungs­förderung und/oder einem Zuwendungs­bescheid des Bundes­amtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) für energetische Einzel­maßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungs­kredits ist nicht möglich.

Weitere Informationen finden Sie im Reiter BEG  in der oberen Leiste 



Referenzen

Referenzen


  SG Daxlanden
   Karlsruhe

   Sanierung Kabinenbereich
   Planung
   Baubetreuung

  SÜBA Wohnbau Karlsruhe

    Büchig
    Neubau
    Baubetreuung Rohbau/Innenausbau
    Objektbetreuung
  Heck Hausverwaltung GmbH Karlsruhe
   Karlsruhe Mühlburg
   Dachsanierung
   Planung/Ausschreibung/Vergabe 
     Baubetreuung siehe nachfolgenden Link derdichtebau/nachhaltig-saniert 
     9. Platz bei Flachdachcontest 2021    
  IMC GmbH Karlsruhe

  Piekert Hausverwaltung Karlsruhe

  Häfner Hausverwaltung Karlsruhe

  Bonk Hausverwaltung Malsch

 Volkswohnung Karlsruhe GmbH

 JS  Immobilien Rheinstetten

 Familienheim Rastatt e. G.

Scharfenberger GmbH Landau

B & B Immobilien Dierbach








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