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 Informationen zur Heizungsförderung
Am 29.12.2023 wurde die reformierte Förder­richtlinie „Bundes­förderung für effiziente Gebäude – Einzel­maß­nahmen“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die neue Förderung wird stufen­weise im Jahr 2024 starten. Privat­personen, die Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen , können voraussichtlich ab dem 27.02.2024 einen Antrag auf die neue Heizungs­förderung stellen. Dafür steht ein Zuschuss sowie zusätzlich ein zins­günstiger Ergänzungs­kredit f ür energetische Einzel­maßnahmen zur Verfügung. Der Ergänzungs­kredit ist nur in Kombination mit einer Zuschuss­zusage der KfW für die Heizungs­förderung und/oder einem Zuwendungs­bescheid des Bundes­amtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) für energetische Einzel­maßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungs­kredits ist nicht möglich.

Weitere Informationen finden Sie im Reiter BEG  in der oberen Leiste 




FACHBÜRO FÜR BAUTECHNIK  GEBÄUDEINSTANDSETZUNG UND ENERGIEBERATUNG

GEMEINSAM ZUM ERFOLG

Beratung vom Profi

Mit Fachkenntnis und langjähriger Erfahrung          zum Erfolg


Unsere Dienstleistungen


Bauschadenbewertung

01

Beweissicherungsverfahren

Schäden durch Bauarbeiten in der Nähe der Baustelle

Festhaltung von Bauschäden und Baumängel

02

Gutachten

Baugutachten zu Bauschäden und Baumängeln mit dem DEKRA Siegel
neutral und unabhängig

03

Schimmel

Schimmel im Haus oder in der Wohnung?
Nicht nur unschön sondern auch eine Gefahr für die Gesundheit durch Schimmelsporen.
Schimmel entsteht infolge von Baumängeln, Kälte- Wärmebrücken, unsachgemässe Lüftung sowie durch Wassereintritt.



04

Bauabnahme Alt- und Neubau

Bauabnahme bei Altbauten
(Sanierung)
Bauabnahme von Neubauten
Erstellung von Protokollen
Aufstellung von Kostenschätzungen zur Beseitigung der festgestellten Mängel
Energieberatung
 
Sachverständiger für die energetische Fachplanung und Baubegleitung für Förderprogramme des Bundes (KfW und BAFA)

Bei Altbauten und Bestandsgebäuden gibt es bundesweite Förderungen, welche meine Beratung oder die entsprechenden Baumaßnahmen unterstützen. Hierzu zählen u.a. die Bafa-Vor-Ort-Beratung oder das Programm Energieeffizient Sanieren der KfW. Auch diverse Kommunen und Städte bieten für klimaschützende Maßnahmen Fördermittel an. Ich biete Ihnen die entsprechende Fördermittelberatung und beantrage die Mittel direkt bei den Banken (KfW/L-Bank) für Sie.

01

Energieausweiserstellung

Erstellung  von bedarfs- und verbrauchsorientierten Energieausweisen
bei Neu- und Altbauten

02

GEG Berechnungsnachweise

Das neue Gebäudeenergiegesetz GEG enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Wie das bisherige Energieeinsparrecht für Gebäude enthält das neue GEG Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden.Neu ist ferner, dass die beim Neubau bestehende Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien künftig auch durch die Nutzung von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien erfüllt werden kann. Neu sind auch Flexibilisierungsoptionen bei der Erfüllung der energetischen Neubaustandards. Diese betreffen insbesondere die Anrechnungs-möglichkeiten von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien sowie von gasförmiger Biomasse bei der energetischen Bilanzierung.  Die bei der Berechnung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs zu verwendenden Primärenergie-faktoren werden nun direkt im GEG geregelt. Dies erhöht die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Primär-energiefaktoren für Bauherren und Eigentümer.

03

Sanierungsfahrpläne

Der individuelle Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude  und Wohngebäude stellt die aufeinander abgestimmten Schritte einer energetischen Sanierung dar.

04

Lüftungskonzept

Lüftungskonzepte sollen sicherstellen, dass in neuen und modernisierten Gebäuden ausreichend Luftaustausch stattfinden kann
Ein Lüftungskonzept ist notwendig, da moderne Wohngebäude zumeist so luftdicht gebaut werden, dass in Frage gestellt wird, ob durch das klassische Fensterlüften der Bewohner ausreichend frische Luft einströmen kann.
Auch bei einem mehr als 1/3 Austausch der Fenster in Altbauten ist ein Lüftungskonzept anzuraten aufgrund der vorgenannten Bedingungen
Sanierung und Modernisierung

01

Faßaden- und Betonsanierung

02

Balkonsanierung

03

Steildach- und Flachdachsanierung

04

Energetische Sanierung

Geschäftszeiten

Gerne sind wir telefonisch für Sie erreichbar.

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