Informationen zur Heizungsförderung
Am 29.12.2023 wurde die reformierte Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die neue Förderung wird stufenweise im Jahr 2024 starten. Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen , können voraussichtlich ab dem 27.02.2024 einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen. Dafür steht ein Zuschuss sowie zusätzlich ein zinsgünstiger Ergänzungskredit für energetische Einzelmaßnahmen zur Verfügung. Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich.
Informationen zur Antragstellung
- Wenn Sie ein konkretes Vorhaben planen und einen Zuschussantrag stellen möchten, können Sie sich ab dem 01.02.2024 im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren.
- Den Zuschuss beantragen Sie im Kundenportal „Meine KfW“. Bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen sein. Dieser Vertrag muss bei Antragstellung hochgeladen werden.
- Den Ergänzungskredit beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner. Kommunen beantragen den Ergänzungskredit abweichend davon unmittelbar bei der KfW.
- Über die genauen Förderkonditionen, den Ablauf der Beantragung sowie den Zeitpunkt, ab dem eine Antragstellung möglich ist, werden wir Sie auf dieser Seite zu einem späteren Zeitpunkt informieren.
Für weitere Antragstellergruppen
wird die Beantragung im weiteren Verlauf des Jahres 2024 möglich sein.
Die bestehenden Förderungen zu energetischen Sanierungsmaßnahmen sowie Komplettsanierungen zum Effizienzhaus bleiben erhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
sh. Button BMWK